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TV Mindestentgelt

Tarifvertrag zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestentgelt) vom 29. August 2014

Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V., die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände e.V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben am 29. August 2014 den TV Mindestentgelt abgeschlossen. Nachdem der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27. November 2014 den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des TV-Mindestentgelts zustimmend behandelt hat, hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales am 18. Dezember 2014 die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erlassen. Die Verordnung ist im Bundesanzeiger am 19. Dezember 2014 verkündet worden. 

HINWEIS:

Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestentgelt-TV vertreten BMAS, BMF und Generalzolldirektion die Auffassung, dass die vom Geltungsbereich erfassten Unternehmen, für alle Beschäftigten die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erfüllen müssen. Das OLG Hamm (Az.III-3 RBs 277/16 OLG Hamm) hat mit Beschluss vom 18. Oktober 2016 keine Rechtsgrundlage für die Auffassung der Ministerien und der Generalzolldirektion gesehen. Der Beschluss des OLG Hamm und eine Pressemeldung des Gesamtverbandes sind als Download verfügbar.