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Kündigung des Tarifvertrages über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 28. November 2000

Der Tarifvertrag über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 28. November 2000 wurde von den Arbeitgebern zum 31. Dezember 2020 gekündigt.

Einzelheiten dazu finden Sie in der Anlage.

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ZLA/ZLF

Die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft besteht aus der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) und dem Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF).

Die Zusatzversorgungskasse beruht auf dem Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG). Das Zusatzversorgungswerk hat seine Grundlage in dem Tarifvertrag über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom
28. November 2000. Das Zusatzversorgungswerk ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Zusatzversorgungskasse ist eine bundesunmittelbare Anstalt der öffentlichen Rechts.

Die Zusatzversorgungskasse gewährt ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmern aus Bundesmitteln eine Ausgleichsleistung zur gesetzlichen Rente. Das Zusatzversorgungswerk erhebt Beiträge bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgebern und finanziert mit diesen Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren Beihilfen zu den gesetzlichen Renten der ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer.

Die Gremien von Zusatzversorgungskasse und Zusatzversorgungswerk sind paritätisch besetzt. Der Gesamtverband und seine Mitgliedsverbände benennen die Mitglieder auf Arbeitgeberseite.

Weiterführende Informationen über die Zusatzversorgungskasse und das Zusatzversorgungswerk finden Sie unter www.zla.de